Donnerstag, 2. Juni 2011

Säulen der Werbung

Werbung ist so 'ne Sache.
Sie gehört zwar längst zu unserem Alltag, unterbricht die besten Filme, teilt uns mit, welches Image wir künftig mit Produnkt und Produkthersteller verbinden sollen und wird manchmal sogar zur eigenen Kunstform erhoben. Allerdings hat sie auch immer den leichten Beigeschmack des Manipulativen, des Unehrenhaften, des Irreführenden.
Werbung kommt nicht nur in ganz Europa vor, sondern ist auch im europäischen Recht durch die Werbefreiheit garantiert. Diese stützt sich auf zwei Säulen: Erstens auf die "Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG-Vertrag), da Werbung als Vertriebsaktivität eine Dienstleistung im Sinne von Art. 50 EG-Vertrag ist". Und zweitens auf die "Warenverkehrsfreiheit (Art. 28 f. EG-Vertrag), da Ziel einer Werbung der Absatz von Waren ist." (Quelle: wikipedia).
Die neueste Werbeaktion hier in Brüssel stützt sich auf ganze vier Säulen(-galerien) ... und zwar auf die des Triumpfbogens im Jubelpark (Park Cinquantenaire)! Ein futuristischs Restaurant (mit Mondpreisen) obendrauf auf dem Wahrzeichen der belgischen Unabhängigkeit! Ja, darf man das??
Vielleicht in diesem Falle ja - geschichtlich betrachtet. Denn der Triumpfbogen war für die Weltausstellung 1880 geplant, konnte aber bis dahin nicht fertig gestellt werden, weil es an Geld fehlte. Die Regierung wollte für ein soch unnützes Bauwerk nicht soviel Geld ausgeben wollte. Erst durch private Geldgeber konnte der Bogen 1905 fertiggestellt werden - gerade rechtzeitig zur 75-Jahr-Feier der belgischen Unabhängigkeit....vielleicht sammelt er jetzt wieder Geld in eigener Sache, um zum nächsten runden Geburtstag 2015 ein Facelifting finanzieren zukönnen...oder halt ein paar Botox-Spritzen.
Will eben unabhängig sein, der Gute.

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